Psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer von Straftaten
Psychosoziale Prozessbegleitung bietet:
- eine qualifizierte Betreuung und Unterstützung von Verletzten im gesamten Strafverfahren.
- Besonders Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalt- oder Sexualstraftaten geworden sind, haben einen Anspruch auf Begleitung.
- Aber auch für erwachsene Opfer von schweren Gewalt und Sexualstraftaten kann eine Psychosoziale Prozessbegleitung möglich sein.
Aufgaben der psychosoziale Prozessbegleitung
Die Aufgaben der psychosozialen Prozessbegleitung sind
- Ängste abbauen,
- das Opfer emotional zu unterstützen und zu stärken.
- Vermittlung von Bewältigungsstrategien
- Unterstützung bei der Suche nach weiteren Hilfeeinrichtungen
- Besuch des Gerichtssaals im Vorfeld der Verhandlung und Erklären der Abläufe im Strafverfahren.
- Begleitung der Opferzeugin durch die PSPB während des Prozesses und Anwesenheit im Gerichtssaal - direkt neben ihr
- Möglichkeit, dass die Psychosoziale Prozessbegleiterin während der Aussage des Opferzeugen direkt neben ihm Platz nehmen kann
Wichtig zu wissen
Psychosoziale Prozessbegleitung bedeutet nicht
- rechtliche Beratung oder juristische Vertretung
- Therapie oder psychologische Beratung
Weitere wichtige Punkte
- Es werden keine Gespräche über das Tatgeschehen geführt.
- Die Psychosoziale Prozessbegleiterin hat kein Zeugnisverweigerungsrecht. Sie kann somit als Zeugin geladen werden.
Sie können als Betroffene oder Betroffener gerne zu uns Kontakt aufnehmen und sich über die Aufgabe und Unterstützungsmöglichkeiten der Psychosozialen Prozessbegleitung informieren lassen.
Unsere Ansprechpartnerin
Anne Großer
Dipl.-Sozialpädagogin
02941-28881-50