Pflegschaften über Minderjährige
Nicht immer können leibliche Eltern die Verantwortung für ihre Kinder selber leisten und die elterliche Sorge ausüben. Die Gründe hierfür können sehr unterschiedlich sein. In solchen Fällen wird vom Gericht eine Vormundschaft oder Pflegschaft eingerichtet und MitarbeiterInnen des SkF übernehmen die elterliche Sorge ganz (als Vormund) oder in benannten Teilen (Pflegschaft),
Der Vormund/Die Vormundin übernimmt:
- unter Einbeziehung und weitmöglicher Beteiligung alle das Kind/den Jugendlichen betreffenden Entscheidungen
- die elterliche Sorge (vollständig oder in Teilen) und somit die rechtliche Vertretung des Kindes/Jugendlichen.
Der Vormund/ Die Vormundin ist:
- AnsprechpartnerIn und WegbegleiterIn für das Kind/den Jugendlichen
- Schnittstelle zwischen Kind/Jugendlichem und Behörden, Eltern, Pflegefamilien, Schule ...
Unsere AnsprechpartnerInnen
Christian Berning-Hilgenkamp
02941-28881-44
Benjamin Klee
02941-28881-37
Anne Cramer
02941-28881-33
Sybille Rickes
02941-28881-23