Pflegschaften über Minderjährige
Nicht immer können leibliche Eltern die Verantwortung für ihre Kinder selber leisten und die elterliche Sorge ausüben. Die Gründe hierfür können sehr unterschiedlich sein. In solchen Fällen wird vom Gericht eine Vormundschaft oder Pflegschaft eingerichtet und MitarbeiterInnen des SkF übernehmen die elterliche Sorge ganz (als Vormund) oder in benannten Teilen (Pflegschaft),
Der Vormund bzw. die Vormundin übernimmt:
- unter Einbeziehung und weitmöglicher Beteiligung alle das Kind/den Jugendlichen betreffenden Entscheidungen
- die elterliche Sorge (vollständig oder in Teilen) und somit die rechtliche Vertretung des Kindes/Jugendlichen.
Der Vormund bzw. die Vormundin ist:
- AnsprechpartnerIn und WegbegleiterIn für das Kind/den Jugendlichen
- Schnittstelle zwischen Kind/Jugendlichem und Behörden, Eltern, Pflegefamilien, Schule ...
Unsere AnsprechpartnerInnen
Christian Berning-Hilgenkamp
                            
                            
                            02941-28881-44
                          
                            
Jessica Hendrix
                              
                              
                              02941-28881-37
                            
                              
Anne Cramer
                              
                              
                              02941-28881-33
                            
                              
Sybille Rickes
                              
                              02941-28881-23
                            
                              
