Kindertagespflege, die familiennahe Alternative der Kinderbetreuung
Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Gemäß des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern ist die Betreuung möglich in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.
Für Kinder unter drei Jahren bietet die Kindertagespflege eine Betreuung, die den Auftrag der Erziehung, Bildung und Betreuung, die qualitativen Voraussetzungen und die Finanzierung durch den öffentlichen Jugendhilfeträger in besonderem Maße erfüllt.
Die Betreuung im Rahmen der Kindertagespflege kann stattfinden im Haushalt der Tagespflegeperson, in angemieteten Räumen sowie im Haushalt der Eltern. (Kinderfrau)
Die besonderen Merkmale der Kindertagespflege sind die Betreuung in einer kleinen Gruppe, die personenbezogene Betreuung durch eine Bezugsperson sowie die flexiblen, den Bedarfen der Familien, angepassten Betreuungszeiten.
Es gibt kein Alter, in dem alles so irrsinnig intensiv erlebt wird wie in der Kindheit. Wir Großen sollten uns daran erinnern.
Astrid Lindgren
Wenn Sie sich:
- eine Betreuung für Ihr Kind im Rahmen der Kindertagespflege informieren möchten
- sich über die Tätigkeit als Tagespflegeperson beraten lassen möchten
vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin. Sie können sich auch im neuen Kita-Portal der Stadt Lippstadt informieren. Hier stellen sich alle Kindertagespflegestellen in Lippstadt vor und vermitteln einen Einblick in ihre Arbeit. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns gern an; Wir beraten Sie gerne!
Sie suchen einen Betreuungsplatz?
- Sie möchten berufstätig sein und suchen einen guten Betreuungsplatz für ihr Kind?
- Sie möchten ihrem Kind erste soziale Erfahrungen in einer kleinen Gruppe von gleichaltrigen Kindern ermöglichen?
Genau das kann die Betreuung im Rahmen der Kindertagespflege bieten.
Das familiennahe Betreuungsangebot der Kindertagespflege orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder und passt sich möglichst flexibel an die Erfordernisse des Familienalltags bzw. der Berufstätigkeit an.
Auch Tagesmütter und -väter werden einmal krank. Doch was ist dann mit der Kinderbetreuung?
Nach § 23 Abs. 4 SGB VIII ist für „Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson rechtzeitig eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen.“
Ein Vertretungskonzept muss den Anforderungen aller Beteiligten - Eltern, Tagespflegepersonen und insbesondere den Bedürfnissen der Kinder nach Vertrautheit entsprechen. Das Wohl des Kindes ist bei allen Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen.
Zu diesem Zweck hält die Stadt Lippstadt in Kooperation mit dem SkF e.V. derzeit einen sogenannten „Mobilen Stützpunkt“ (MobS) vor. Der Stützpunkt befindet sich in der Brüderstr. 20.
Im Krankheitsfall der Tagespflegeperson werden deren Tagekinder in vertrauten Räumlichkeiten durch eine vertraute Person betreut. Dies wird durch wöchentlich organisierte Kontakte sichergestellt -entweder in den eigenen Räumen der Tagespflegeperson oder in den Räumen des MobS.
Insgesamt kooperieren aktuell 16 Tagespflegepersonen mit dem "Mobilen Stützpunkt".
Ich bin Tagespflegeperson, weil Superheldin keine Berufsbezeichnung ist.
unbekannt
Sie haben Interesse an der Tätigkeit als Tagespflegeperson?
Kleine Kinder zu betreuen und zu fördern ist eine schöne und verantwortungsvolle Aufgabe. Tagesmütter und -Väter bieten ein qualitativ hochwertiges Bildungs- und Betreuungsangebot.
Bei dieser selbstständigen Tätigkeit holen Sie sich ihren Arbeitsplatz in die eigene Wohnung bzw. andere geeignete Räumlichkeiten. Die Tätigkeit ist geeignet für Personen aus pädagogischen Berufsfeldern, sowie auch gerne für „QuereinsteigerInnen“, die sich einer neuen beruflichen Herausforderung stellen möchten und sich dafür entsprechend qualifizieren. Sie benötigen für die Ausübung der Tätigkeit eine Genehmigung, die sogenannte Pflegeerlaubnis.
Was macht eigentlich…. die Kindertagespflege?
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Anne Großer
Dipl.-Sozialpädagogin
02941-28881-50
Sabine Doulas
Dipl.-Sozialpädagogin
02941-28881-32
Dorothee Großekathöfer
Heilpädagogin
02941-28881-16
Downloads und weiterführende Informationen
Downloads für Eltern
- Fragebogen für Personensorgeberechtigte
- Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in der Stadt Lippstadt
- Informationsblatt Tagespflege für Eltern
- Verbindliche Erklärung zum Elternbeitrag für Kindertagespflege
- Erläuterungen zur verbindlichen Erklärung Tagespflege
- Antragsformular Tagespflege
Downloads für Tagespflegepersonen