Kindertagespflege, die familiennahe Alternative der Kinderbetreuung

Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Gemäß des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern ist die Betreuung möglich in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.

Für Kinder unter drei Jahren bietet die Kindertagespflege eine Betreuung, die den Auftrag der Erziehung, Bildung und Betreuung, die qualitativen Voraussetzungen und die Finanzierung durch den öffentlichen Jugendhilfeträger in besonderem Maße erfüllt.

Die Betreuung im Rahmen der Kindertagespflege kann stattfinden im Haushalt der Tagespflegeperson, in angemieteten Räumen sowie im Haushalt der Eltern. (Kinderfrau)

Die besonderen Merkmale der Kindertagespflege sind die Betreuung in einer kleinen Gruppe, die personenbezogene Betreuung durch eine Bezugsperson sowie die flexiblen, den Bedarfen der Familien, angepassten Betreuungszeiten.

Es gibt kein Alter, in dem alles so irrsinnig intensiv erlebt wird wie in der Kindheit. Wir Großen sollten uns daran erinnern.

Astrid Lindgren

Wenn Sie sich:

  • eine Betreuung für Ihr Kind im Rahmen der Kindertagespflege informieren möchten
  • sich über die Tätigkeit als Tagespflegeperson beraten lassen möchten

vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin. Wir beraten Sie gerne!

Sie suchen einen Betreuungsplatz?

  • Sie möchten berufstätig sein und suchen einen guten Betreuungsplatz für ihr Kind?
  • Sie möchten ihrem Kind erste soziale Erfahrungen in einer kleinen Gruppe von gleichaltrigen Kindern ermöglichen?

Genau das kann die Betreuung im Rahmen der Kindertagespflege bieten.

Das familiennahe Betreuungsangebot der Kindertagespflege orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder und passt sich möglichst flexibel an die Erfordernisse des Familienalltags bzw. der Berufstätigkeit an.

Auch Tagesmütter und -väter werden einmal krank. Doch was ist dann mit der  Kinderbetreuung?

Nach § 23 Abs. 4 SGB VIII ist für  „Ausfallzeiten  einer Tagespflegeperson rechtzeitig eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit  für das Kind sicherzustellen.“

Ein Vertretungskonzept muss den Anforderungen aller Beteiligten  - Eltern, Tagespflegepersonen und insbesondere den Bedürfnissen der Kinder nach Vertrautheit entsprechen. Das Wohl des Kindes ist bei allen Maßnahmen vorrangig  zu berücksichtigen.

Zu diesem Zweck hält die Stadt Lippstadt  in Kooperation mit dem SkF e.V. derzeit zwei sogenannte „mobile Stützpunkte“  (MobS) vor. Ein Stützpunkt befindet sich in der Brüderstr. 20 und ein zweiter in der Erwitterstr. 27/29.

Im Krankheitsfall der Tagespflegeperson werden deren Tagekinder in vertrauten Räumlichkeiten durch eine vertraute Person betreut. Dies wird durch wöchentlich organisierte Kontakte sichergestellt -entweder in den  eigenen Räumen der Tagespflegeperson oder in den Räumen des MobS.

Insgesamt kooperieren aktuell  16 Tagespflegepersonen mit den mobilen Stützpunkten.

Ich bin Tagespflegeperson, weil Superheldin keine Berufsbezeichnung ist.

unbekannt

Sie haben Interesse an der Tätigkeit als Tagespflegeperson?

Kleine Kinder zu betreuen und zu fördern ist eine schöne und verantwortungsvolle Aufgabe. Tagesmütter und -Väter bieten ein qualitativ hochwertiges Bildungs- und Betreuungsangebot.

Bei dieser selbstständigen Tätigkeit holen Sie sich ihren Arbeitsplatz in die eigene Wohnung bzw. andere geeignete Räumlichkeiten. Die Tätigkeit ist geeignet für Personen aus pädagogischen Berufsfeldern, sowie auch gerne für „QuereinsteigerInnen“, die sich einer neuen beruflichen Herausforderung stellen möchten und sich dafür entsprechend qualifizieren. Sie benötigen für die Ausübung der Tätigkeit eine Genehmigung, die sogenannte Pflegeerlaubnis.

Was macht eigentlich…. die Kindertagespflege?

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Unsere AnsprechpartnerInnen

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Anne Großer

Dipl.-Sozialpädagogin

02941-28881-50
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Sabine Doulas

Dipl.-Sozialpädagogin

02941-28881-32
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Dorothee Großekathöfer

Heilpädagogin

02941-28881-16
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Downloads und weiterführende Informationen

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